Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an dem SILPION KICKER CUP (SKC)

 

der Silpion IT-Solutions GmbH

Brandshofer Deich 48

 20539 Hamburg

 

Inhaltsverzeichnis:

 

  1. Geltungsbereich
  2. Teilnahmebedingungen
  3. Anmeldung
  4. Verpflegung
  5. Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung
  6. Ausschluss von der Veranstaltung
  7. Haftung
  8. Urheberrechte
  9. Foto- und Videoaufnahmen
  10. Datenschutz
  11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

1. Geltungsbereich

 

1.1

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen den teilnehmenden Unternehmen (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) des SILPION KICKER CUPs (im Folgenden „SKC“ genannt) der Silpion IT-Solutions GmbH, Brandshofer Deich 48, 20539 Hamburg, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg HRB B 135983 (im Folgenden „SILPION“ genannt). Der SKC richtet sich als Firmenevent ausschließlich an Unternehmen. Die von den Teilnehmern angemeldeten Personen (im Folgenden „Teams“ genannt) werden ausdrücklich nicht Vertragspartner.

1.2

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei der ersten Auftragserteilung durch den Teilnehmer für die laufende Geschäftsbeziehung einbezogen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nur insoweit, als SILPION ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere wird der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Teilnehmern, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, hiermit widersprochen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn SILPION in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung gegenüber dem Teilnehmer vorbehaltlos erbringt.

 

2. Teilnahmebedingungen

 

2.1

Der Zutritt zu unserer Veranstaltung und die Teilnahme an dem Turnier ist grundsätzlich nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Jugendliche ab 16 Jahren haben längstens bis 24 Uhr und nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt.

2.2

Die Teilnehmer entrichten für die Teams ein Startgeld i.H.v. EUR 49,00 pro Teammitglied. Bitte beachten Sie, dass das gezahlte Startgeld bzw. eventuell gebuchte Zusatzleistungen bei Nichtantritt zur Veranstaltung nicht rückerstattet werden.

 

3. Anmeldung

 

Teilnehmer können sich für den SKC über die jeweilige Webseite der Veranstaltung, über das Internet, per Brief oder Telefax, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vor Ort anmelden. Im Rahmen des Anmeldeprozesses werden die Teilnehmer ausdrücklich auf die Geltung dieser Teilnahmebedingungen hingewiesen. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen an.

 

4. Verpflegung

 

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, für ihre Teams Verzehrgutscheine oder Verzehrkarten bereitzustellen.

4.1 Verzehrgutscheine

Die Teilnehmer können im Vorfeld zu dem SKC für ihre Teams nicht personengebundene Verzehrgutscheine erwerben. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungen für die Verzehrgutscheine spätestens 24 Stunden vor Beginn des SKC bei SILPION auf dem hierfür vorgesehenen Konto eingegangen sein müssen. Die so erworbenen Verzehrgutscheine werden den Teams dann bei Anmeldung zu dem SKC an einer hierfür eingerichteten Ausgabestelle vor Ort ausgehändigt. Zusätzliche Verzehrgutscheine könne zudem direkt beim SKC erworben werden.

Die Verzehrgutscheine müssen durch die Teams beim Verlassen der Veranstaltung bei der Turnierleitung an entsprechender Stelle zurückgegeben werden. Sollten die Gutscheine im Rahmen der Veranstaltung nicht vollständig verbraucht werden, werden etwaige Restbeträge nicht ausgezahlt.

Der Erwerb von Speisen und Getränken ist vor Ort auch mit Bargeld oder EC-Karte möglich.

4.2 Verzehrkarten

Zudem besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit, im Vorfeld zu dem SKC Verzehrkarten zu bestellen. Diese Karten sind auf einen Höchstbetrag von EUR 1.500,00 begrenzt und dienen für die Teams als Zahlungsmittel vor Ort. Der mittels dieser Verzehrkarten durch die Teams verwendete Betrag wird den Teilnehmern im Anschluss an den SKC innerhalb von 14 Tagen in Rechnung gestellt. Die Verzehrkarten müssen durch die Teams bei Verlassen der Veranstaltung bei der Turnierleitung an entsprechender Stelle zurückgegeben werden.

Bitte beachten Sie! Bei Verlust oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Verzehrkarten bei Verlassen der Veranstaltung wird der Höchstbetrag von EUR 1.500,00 fällig, wobei den Teilnehmern ausdrücklich der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden (Wertminderung) nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist.

 

 

5. Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung

 

SILPION ist berechtigt, aus Gründen, die SILPION nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Erkrankungen, behördlicher Auflagen aufgrund von Pandemien o.ä. oder anderer unverschuldeter Ausfälle, den SKC abzusagen oder zu verschieben. SILPION wird die Teilnehmer hierüber unverzüglich per E-Mail an die angegebenen Kontaktdaten benachrichtigen und ggf. den Teilnehmern einen Ersatztermin nennen.

 

6. Ausschluss von der Veranstaltung

 

Teams oder einzelne Teammitglieder können von der Teilnahme an dem SKC ausgeschlossen werden, wenn sie

  • gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen,
  • im Rahmen der Anmeldung zur Veranstaltung falsche oder irreführende Angaben gemacht haben,
  • keine Bestätigung von SILPION für die Teilnahme erhalten haben oder trotz Minderjährigkeit an der Veranstaltung teilnehmen.

 

Von den Teams wird insbesondere erwartet, dass sie sich rücksichtsvoll und respektvoll gegenüber anderen verhalten. Inakzeptables Verhalten wird nicht toleriert! Bei inakzeptablem Verhalten kann SILPION alle ihr angemessen erscheinenden Maßnahmen ergreifen, bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltung, ohne Verwarnung und Entschädigung.

Wenn Teams inakzeptablem Verhalten ausgesetzt sind oder bemerken, dass jemand anderes inakzeptablem Verhalten ausgesetzt ist, oder andere Bedenken hat, benachrichtigen Sie SILPION bitte so schnell wie möglich.

 

7. Haftung

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr!

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Mitarbeitern sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Gleichwohl übernehmen wir natürlich keine Haftung für Schäden, die im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung entstehen könnten.

7.1

SILPION haftet grundsätzlich nur für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Die Haftung ist gegenüber den Teilnehmern bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.

7.2

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SILPION nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ferner der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten für SILPION tätiger Erfüllungsgehilfen. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt.

7.3

Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe

Sofern wir die entgeltliche oder unentgeltliche Möglichkeit anbieten, Gegenstände, z.B. Mäntel, Jacken, Koffer oder Taschen, für Sie zu verwahren („Garderobe“) gelten hierfür zusätzlich die folgende Bedingungen:

  • Die Teams dürfen keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datenträger mit vertraulichen und/oder geschäftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben;
  • SILPION haftet für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln einer unserer Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung von Beschaffenheitsgarantien, des arglistigen Verschweigens von Mängeln sowie unabhängig vom Grund für vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

8. Urheberrechte

 

Sämtliche Turnierunterlagen, Bilder, Hand-Outs usw. (gleich ob in physischer oder elektronischer Form), die Sie auf der Veranstaltung erhalten, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht steht dem jeweiligen Urheber zu, der in der jeweiligen Unterlage als Urheber genannt wird. SILPION hält die alleinigen umfassenden Verwertungsrechte. Es ist Ihnen oder Dritten nicht gestattet, die geschützte Unterlagen inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen, auch nicht auszugsweise. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen von Ihnen oder Dritten nicht entfernt werden.

 

9. Foto- und Videoaufnahmen

 

9.1

Der SKC ist ein Firmenevent, bei welchem Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden, die anschließend auf den Websites der SILPION IT Solutions GmbH in social media-Kanälen, Plattformen wie z.B. facebook, instagram, YouTube, twitter, flickr etc. zur Dokumentation der Veranstaltung und zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Außerdem wird ein Imagefilm für die SILPION GRUPPE erstellt, in dem Szenen der Veranstaltung verarbeitet werden.

9.2

Die erstellten Bild- und Tonaufnahmen sollen on- wie offline in allen Medien unbeschränkt von der SILPION GRUPPE ausgewertet und insbesondere zu Unternehmenswerbezwecken genutzt werden. Hierbei werden u.a. Gruppenbilder und Einzelportraits von den Teams der Veranstaltungen angefertigt.

9.3

Die Teilnehmer erklären mit der Anmeldung zu dem SKC verbindlich, dass sie die von den Teams die nachfolgende Einverständniserklärung eingeholt haben und diese auf erstes Anfordern durch SILPION vorlegen können.

 


 

Einwilligungserklärung zu Foto- und Filmaufnahmen bei dem SKC

Hiermit willige ich ein ich, dass die Silpion IT-Solutions GmbH, Brandshofer Deich 48, 20539Hamburg, in Zusammenhang mit dem SILPION KICKER CUPs Fotos, Video- und Tonaufnahmen erstellen und zur Dokumentation der Veranstaltung und zu Werbezwecken durch die Silpion IT-Solutions GmbH, unabhängig von dem Medium (on- wie offline), in social media-Kanälen und über Plattformen wie z.B. facebook, instagram, YouTube, twitter, flickr etc. veröffentlichen darf. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO.

 

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Name und Vorname

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Anschrift

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Unterschrift

Die hier erteilte Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit und kostenlos für die Zukunft schriftlich bei der Silpion IT-Solutions GmbH, Brandshofer Deich 48, 20539 Hamburg, widerrufen werden. Weitere Informationen zur Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten sowie die ausführlichen Rechten und Widerrufsmöglichkeiten der Betroffenen finden Sie unter: https://skc.rocks/datenschutzerklaerung/

 


 

9.4

Die Teilnehmer verpflichten sich die Einwilligungserklärungen im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu speichern und SILPION auf erstes Anfordern zu überreichen. Zudem verpflichten sich die Teilnehmer SILPION von sämtlichen Schäden, angemessenen Kosten, Auslagen usw. frei zu halten, die Dritte aus Patent-, Urheberrechts-, Leistungsschutzrechten, Eigentumsrechten und aus Rechten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der angefertigten Bild- und Tonaufnahmen gegenüber SILPION geltend machen.

9.5

Hinsichtlich entstehender Rechtsanwaltskosten gelten – neben den gesetzlichen Vorschriften des RVG – die nach Aufwand entstandenen Kosten als angemessen. SILPION hat die Teilnehmer umgehend schriftlich über jeden Anspruch oder angedrohten Anspruch gegen SILPION zu informieren. SILPION übernimmt die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle Verhandlungen über Beilegung oder Vergleich bezüglich eines solchen Anspruchs, wird sich allerdings bemühen, die Teilnehmer nach eigenem Ermessen in die Verteidigung und/oder Verhandlung einzubeziehen und diese mit den Teilnehmern abzustimmen. SILPION ist berechtigt, Zugeständnisse in solchen Angelegenheiten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Teilnehmer zu machen, solange SILPION die Teilnehmer über alle geplanten Schritte im Vorfeld informiert.

9.6

Sollten über die vorstehenden Ziffern hinaus weitere Fragen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, werden sich die Vertragsparteien über die Behandlung dieser Fragen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verständigen.

9.7

Das Anfertigen von eigenen Audio- und Videoaufnahmen ist untersagt.

 

10. Datenschutz

 

SILPION erhebt, speichert und verarbeitet persönliche Daten selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

Mit der Turnieranmeldung wird eingewilligt, dass

  • SILPION die von den Teilnehmern übersandten personenbezogenen Daten – soweit diese freiwillig zur Verfügung gestellt werden – , namentlich Titel, Namen und Vornamen, Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort), E-Mail, USt.-ID, Unternehmen (Name und ggf. Rechtsform), Jobbezeichnung, Level (Geschäftsführung bzw. C-Level, Bereichs- oder Abteilungsleitung, Angestellter, Selbständig, Student, sonst.) sowie Telefonnummer, Teilnehmerbild, Twitter Username, Firmen-Logo und die Webseite des Unternehmens speichert und für eigene Zwecke nutzt, allerdings ausschließlich nur im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung;
  • Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adressen (soweit diese freiwillig zur Verfügung gestellt wurden), zu Marketingzwecken im Zusammenhang mit dem Turnier genutzt werden (insbesondere zur Kommunikation im Rahmen der Veranstaltung, zur Nacharbeitung und für Einladungen für zukünftige Veranstaltungen der Silpion IT-Solutions GmbH, der Silpion EVENTS GmbH, tournament.io UG (haftungsbeschränkt), simplexion GmbH;
  • auf der Veranstaltung fotografiert und/oder gefilmt wird und diese Bilder/Videos in Berichten über die Veranstaltung, sowohl in gedruckter Form, insbesondere aber auch online in weltweit erreichbaren Netzwerken (dem Internet) und in sog. sozialen Netzwerken (bspw. Facebook, Twitter, Xing und LinkedIn) gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden; Sollten Sie eine Ablichtung nicht wünschen, dann wenden Sie sich bitte VOR dem Betreten des Veranstaltungsgeländes an die Information.

Es besteht jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung gespeicherter Daten. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an datenschutz@silpion.de oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax an die Silpion IT-Solutions GmbH, Brandshofer Deich 48, 20539 Hamburg.

Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft unter der vorstehenden Adresse wiederrufen werden.

Ein Widerruf der SILPION erteilten Einwilligung für das Fotografieren / Filmen der Person verpflichtet SILPION nur dazu, genutztes Bild- und/oder Filmmaterial in einem angemessenen Zeitraum und soweit technisch möglich und mit vertretbarem Aufwand realisierbar, auszutauschen, unkenntlich zu machen und/oder zu entfernen.

 

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

11.1

Alle mit SILPION abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen, des IPRs sowie des U.N.-Kaufrechts. Ist der Teilnehmer Verbraucher und hat seinen Wohnsitz nicht in Deutschland, bleiben zwingende Vorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, von dieser Rechtswahl unberührt. In diesen Fällen gilt dann zugunsten des Verbrauchers das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Die Vertragssprache ist Deutsch. Ist der Teilnehmer Verbraucher und hat seinen Wohnsitz nicht in Deutschland, bleiben zwingende Vorschriften des Landes in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat von dieser Rechtswahl unberührt.

11.2

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz von SILPION.

11.3

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen

 

Hamburg im Februar 2024